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Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer:innen in allen arbeitsrechtlichen Fragen vom Abschluss eines Arbeitsvertrages bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses, wir vertreten sie vor allen Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, wobei wir über eine langjährige forensische Erfahrung verfügen.

Wir übernehmen die laufende arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmen einschließlich der erforderlichen Vertretung vor den Arbeitsgerichten. 

Wir beraten zu individual- und bei kollektivarbeitsrechtlichen Fallgestaltungen. Außergerichtlich unterstützen wir bei arbeitsrechtlichen Fragen anlässlich gesellschaftsrechtlicher Transaktionen und begleiten bei Umstrukturierungen. Dazu gehören neben den üblichen Personalanpassungsmaßnahmen u.a. die strategische Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen, die Gestaltung der Haftungsverteilung zwischen Erwerber und Veräußerer, Abspaltungen oder Schließungen von Betrieben oder Betriebsteilen.