Immobilienrecht
Wir befassen uns seit vielen Jahren mit allen Rechtsfragen rund um die Immobilie und werden auch bei Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen von unseren Mandanten eingeschaltet.
Bei unseren Mandanten handelt es sich überwiegend um Immobiliengesellschaften, Wohnungseigentumsgemeinschaften, aber auch um private Eigentümer:innen und Vermieter:innen. Wir unterstützen diese beratend und forensisch, insbesondere beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, im Wohnungs- und Gewerbemietrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht. Selbstverständlich legen wir neben einer fundierten Beratung auch Wert auf eine möglichst zügige Beitreibung eventuell offener Forderungen, seien es nun rückständige Mieten oder Wohngelder. Wenn es nicht anders geht, setzen wir auch einen Räumungsanspruch durch. Möglichst kurze Reaktionszeiten sparen unseren Mandanten wertvolle Ressourcen und sind Grundlage für einen schnellen Erfolg.